Informationen

Bitte beachten Sie:

Sie müssen sich unbedingt einen Steuerberater und einen Notar/Rechtsanwalt suchen und beauftragen.

Nur der Steuerberater kann sie über die steuerliche Thematik optimal beraten (Bewertung des Betriebsvermögens, vorweggenommene Erbfolge, Freibetrag für Betriebsveräußerung, neue Rechtsform, Anstellungsverträge etc.)

Und nur der Notar/Rechtsanwalt kann sie umfassen beraten über die Thematiken des Vertragsrechts, der Erbfolge und Pflichtteilbehandlung, Eintragung ins Grundbuch (Übernahme von Betriebsgrundstücken), Eintragungen ins Handelsregister (Rechtsformabhängig) etc.

Wir übernehmen keine Haftung für steuerliche und rechtlichen Schäden, da wir Sie nur auf der Beziehungsebene unterstützen. Sollten wir uns zu anderen Themen äußern, so sehen Sie dies bitte als eine Anregung an, die Sie vor der Umsetzung erst noch mit den Spezialisten besprechen müssen.

Um unabhängig zu bleiben sprechen wir keine Empfehlungen bzgl. eines Steuerberaters, Notars oder Rechtsanwalts aus!